Rückholungen
Ein Unfall im Urlaub, beispielsweise mit dem Auto oder ein Sportunfall, kann schnell dazu führen, dass die betroffene Person in die Heimat zurückgeholt werden muss. solche Rückholungen werden von "Rückholdiensten", kurz "RHD" genannt, durchgeführt.
Die Rückführung kann mit dem PKW, dem Krankentransportwagen und mit dem Rettungswagen erfolgen. Bei besonders schweren Erkrankungen oder Verletzungen wird die Rückholung mit dem Intensivtransportwagen, einem Linienflugzeug oder einem Ambulanzflugzeug durchgeführt.
Eine ausreichende physische und psychische Stabilität und eine stabile Mobilität sind Voraussetzung, damit der Rücktransport mit dem PKW erfolgen kann. Dazu gehört auch, dass die Person nicht mit einer ansteckenden Krankheit infiziert wurde und voll ansprechbar ist.
In Begleitung eines Sanitäters, der die medizinische Überwachung sicherstellt, erfolgt auf Langstrecken die Rückholung mit einem Krankentransportwagen. Handelt es sich um eine Erkrankung oder einen Unfall mit erhöhtem Risiko, wird die Rückführung mit einem Rettungswagen oder Intensivtransportwagen durchgeführt. Eine medizinische Versorgung ist auf diese Weise auch im Notfall sichergestellt.
Muss der Rücktransport lt. Attest auf schnellstem Wege erfolgen, kann die betroffene Person in einem Linienflugzeug von einem Notarzt oder Notfall- bzw. Rettungsassistenten begleitet werden. Hierbei handelt es sich dann um die Inanspruchnahme des "Medical Escort". Je nach Erkrankung bzw. Verletzung kann ein Stretcher (Liegefläche) oder eine "Patient Transport Compartment" (temporäre Transportvorrichtung) genutzt werden. Meistens wird dafür wegen des größeren Platzangebotes die First Class oder Business Class genutzt. Voraussetzung für die Rückholung ist eine "Fit to Fly" Bescheinigung (Bestätigung der Reisefähigkeit) durch den behandelnden Arzt.
Ein Rücktransport mit der "Air Ambulanz" (Ambulanzflugzeug) wird im Beisein eines Notarztes und/oder eines Notfall- bzw. Rettungsassistenten durchgeführt. Eine besondere Versicherung ist allerdings erforderlich.
Mitglieder vom ADAC, ASB, DRK und einer Gewerkschaft sind meistens automatisch im Besitz einer solchen Versicherung für den Ernstfall. Wer nicht zu diesem Mitgliederkreis gehört, kann über private Versicherungsanbieter aber auch bei den gesetzlichen und privaten Krankenkassen eine solche Versicherung abschließen.
Für Rückholungen aus dem Ausland (Repatriierung), zum Beispiel durch den Internationaler Flugrettungsdienst Austria, gelten besondere Kriterien. Es muss zwischen Kosten und Nutzen abgewogen werden, bevor in Begleitung eines Arztes bzw. eines Rettungsassistenten oder einer med. Pflegekraft die erkrankte oder verletzte Person zurückgeführt wird. Dabei wird berücksichtigt, wie sich die med. Versorgung vor Ort darstellt und ob die sozialen Kontakte in der Heimat erforderlich bzw. von Nutzen sind.
Eine Reiseschutzkrankenversicherung setzt diese Einschränkungen außer Kraft. Sie gilt nicht nur in Deutschland oder Europa, sie hat weltweit Gültigkeit. Diese Versicherung ermöglicht weltweit die Rückführung in - modernen Intensivtransportwagen - modernen Rettungswagen, die über eine mobile Intensivstation für die Diagnostik, Stabilisierung und Behandlung verfügen - Ambulanzflugzeugen oder im Privatjet - Linienflugzeugen mit med. Flugbegleitung
Hinzu kommen der Rücktransport von Frühchen und Babys (auch mit Bett-zu-Bett-Service) und eine Verständigung in allen gängigen Sprachen. ´
Damit medizinische Notfälle durch Unfall oder Krankheit abgesichert sind, sollte eine Reiseschutzversicherung, auch Travelversicherung genannt, vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen werden diese in Kooperation mit einem privaten Versicherer angeboten. Häufig mit dem Zusatz, dass "Mehrkosten für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport aus dem Ausland" abgedeckt sind. Für einen Aufenthalt im außereuropäischen Ausland empfiehlt sich eine Absicherung. Bei Auslandsaufenthalten von mehr als 31 Tagen gelten ebenfalls gesonderte Bedingungen.
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